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Wohnanlage in Osttirol

Von einem Landesgericht wurde der Sachverständige BM DI (FH) Markus Burger mit der Erstattung von Befund und Gutachten zu den von der klagenden Partei eingebrachten Mängeln an einer Wohnanlage Osttirol beauftragt. Nach Lokalaugenschein vor Ort werden die Mängel anhand der zugrundeliegenden Mängel vom SV beurteilt.
Im Anschluss erfolgt eine detaillierter Vorschlag zur Sanierung der aufgenommenen Mängel samt Sanierungskosten.
Im Wesentlichen liegen die Mängel in den Bereichen Bauwerksabdichtung, Verglasungsarbeiten sowie Putzarbeiten.
Im 1.Ergänzungsgutachten im Aufrag des Landesgericht Innsbruck wurden die „Sowiesokosten“ für eine normgerechte Terrassenabdichtung erhoben und in Vergleich zu den ermittelten Sanierungskosten im Erstgutachten gestellt.
Im 2.Ergänzungsgutachten beauftragt durch ein Landesgericht wurde erhoben, ob die Osttiroler Gemeinde Erhebungen durchgeführt hat, woraus die bescheidmäßige Herstellung des Bauvorhabens abgeleitet werden konnte. In einer weiteren Fragestellung wurde die Dachstuhlkonstruktion samt Oberlichtverglasung auf die technisch korrekte Ausführung überprüft.
Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Sachverständige ist zu einem zweiten Verhandlungstermin geladen.
Streitwert: EUR 344.278,69 s. A.