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Tödliche Kohlenmonoxidvergiftung durch mangelhafte Ausführung einer Kaminanlage

Durch den Betrieb einer raumluftabhängigen Gastherme sind durch Rückströmung der Abgase mit wesentlich zu hohen Kohlenmonoxidkonzentrationen zwei Menschen als Bewohner des Hauses verstorben.

Durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde der Unterzeichner mit einem Gutachten zur Klärung der Ursachen und Verantwortlichkeiten beauftragt.

Durch die ausführenden Unternehmer wurde eine gebrauchte Erdgastherme im Wohnhaus der Verstorbenen eingebaut und die erforderliche Neueinstellung der Leistung und Abgasemissionen unterlassen. Das Gerät wurde mit den ursprünglichen unveränderten Einstellungen in Betrieb genommen und ergab sich infolge Luftmangels eine viel zu hohe Kohlenmonoxidkonzentration im Abgas.

Solange diese tödlichen Abgasemissionen über die Kaminanlage ins Freie transportiert wurden, gab es naturgemäß keine Auswirkungen für die Bewohner. Es handelte sich um ein raumluftabhängiges Gerät, bei dem die Verbrennungsluft dem Raum entnommen wird und ein Rückströmen der Abgase über die Strömungssicherung bei Störungen der Abgasanlage möglich ist. Die Kaminanlage, ausgeführt als isolierter Edelstahlkamin wurde mangelhaft ohne Kaminkopfverjüngung oder Kaminkopfabdeckung (Kamindach) ausgeführt. Durch Schneefall und Vereisung konnte die außer Betrieb befindliche Kaminanlage an der Mündung durch eine Schneehaube verschlossen werden. Beim regelseitigen Einschalten der Gastherme konnten die Abgase durch den Verschluss der Kaminmündung durch Schnee und Eis nicht abströmen und gab es eine Rückströmung über die Strömungssicherung in den Heizraum bzw. weiter in die Räumlichkeiten des Wohnhauses, wo diese Abgase mit viel zu hoher Kohlenmonoxidkonzentration infolge Unterlassung der abgasmesstechnischen Einstellung den Tod durch Kohlenmonoxiedvergiftung von 2 Personen verursachen konnten.

Kausal für dieses Ereignis waren in erster Konsequenz die mangelhafte Ausführung der Kaminanlage und in zweiter Konsequenz die Unterlassung der emissionstechnischen Einstellung durch die ausführenden Firmen.