Tödliche Kohlenmonoxidvergiftung bei einer Brennwert-Erdgastherme

Die Abgasleitung einer Brennwert-Erdgastherme wurde entgegen den Normen und Herstellerangaben mittels einer Kunststoffleitung durch den Wohnraum ins Freie installiert. Laut Normen und Herstellerangaben hätte dies im brandbeständigen Koaxialrohr erfolgen sollen, wo innenseitig die Abgase strömen und außenseitig im Ringraum die Verbrennungsfrischluft angesaugt wird. Die Therme wurde nach Einbau keiner erforderlichen Abgasemissionsmessung und –einstellung unterzogen sondern mit den Werkseinstellungen in Betrieb genommen. Aufgrund des hohen Druckverlustes der Abgasleitung entstand ein Luftmangel und bedingt dadurch eine viel zu hohe für den Menschen innerhalb kurzer Zeit tödliche Kohlenmonoxidkonzentration.

Die Anlage war unter diesen Bedingungen 7 Jahre in Betrieb und gab es für die Bewohner keine Beeinträchtigungen, solange die Abgase ins Freie befördert wurden. Die nicht zugelassene einschalige Abgasleitung aus Kunststoff, welche nicht befestigt war, löste sich jedoch im Bereich eines T-Stückes in der Wohnung und konnten dadurch die tödlichen Kohlenmonixidkonzentrationen der Abgase in den Wohnraum dringen und zum Tod der sich in diesem Raum aufhaltenden Person führen.

Kausal war die mangelhafte fehlerhafte Installation der Abgasleitung und in weiterer Konsequenz die Unterlassung der erforderlichen emissionstechnischen Einstellung und Messung der Erdgastherme.