Sanierung von Bestandsgebäude, Streit um die Höhe des angemessenen Werklohnes
Eine Installationsfirma wurde von einer Personalvermittlungs- und Montage Ges.m.b.H beauftragt ein Bestandsgebäude in Innsbruck zu sanieren, um dort Personalzimmer unterzubringen. Diesem Auftrag wurden insgesamt 3 Richtpreis-Angebote zugrunde gelegt. Die Renovierungsarbeiten wurden von der Installationsfirma im Zeitraum vom September 2006 bis Juli 2007 im Obergeschoss und Dachgeschoss des angeführten Gebäudes durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten zog der Auftraggeber den in Rechnung gestellten Werklohn in Zweifel. Der geforderte Betrag blieb zur Zahlung offen und es kam zum Rechtsstreit am zuständigen Landesgericht.
Das Büro Burger und Burger wurde in der Folge beauftragt Befund und Gutachten zur Frage welche Leistungen von der beklagten Partei erbracht wurden und welcher Werklohn dafür angemessen ist, bzw. ob die Abrechnung den getroffenen Vereinbarungen entspricht.
In diesem Fall wurden sowohl Leistungen im sanitärtechnischen und hochbautechnischen Bereich beurteilt und untersucht. Das zuständige Landesgericht musste nur ein Büro zur Beurteilung der gestellten Fragen beauftragen und konnte 2 getrennte Fachgebiete damit abdecken.

