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Prüfung der Funktion eines neuartigen „Luftverbesserungssystem“ bei Lüftungsanlagen für Restaurantbetriebe

Bei einem Café- bzw. Restaurantbetrieb ist es zur Abfuhr der belasteten Luft durch Raucher, Gerüche und Wärme erforderlich, durch Lüftungsanlagen entsprechende Frischluftmengen in Abhängigkeit der Personenanzahl und des Verhältnisses der Raucher einzubringen. Diese Frischluft muss naturgemäß geheizt und gekühlt werden. Je höher somit der Frischluftanteil gewählt wird, umso höher liegen die Betriebskosten. Aus diesem Grund versucht man, den Frischluftanteil so weit wie möglich zu minimieren.

Bei einem Café- und Restaurantbetrieb hat eine Schweizer Lüftungsfirma beim Lüftungsprojekt ein neuartiges „Luftaufbereitungsgerät“ geplant und ausgeführt. Durch dieses patentierte Luftaufbereitungsgerät sollte durch Ausnützung von speziellen physikalischen und chemischen Reaktionen die Luft derart aufbereitet und gefiltert werden, dass bei den Anlagen in Summe ein wesentlich niedrigerer Frischluftwechsel möglich sei.

Die Anlage wurde mit einem einfachen Luftwechsel konzipiert, jedoch waren der Auftraggeber und Nutzer mit der Funktion nicht zufrieden. Aus diesem Grund wurde zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit das Privatgutachten beauftragt.

Durch den Unterzeichner wurden sämtliche Luftmengen gemessen und die relevanten Belastungen von Kohlendioxid (CO2), CHX und CO in der angesaugten Frischluft und in der Raumluft gemessen. Zudem wurde die Wirkung des Aufbereitungsgerätes überprüft.

Es konnte festgestellt werden, dass das Aufbereitungsgerät die für die Frischlufterneuerung relevanten Parameter wie Kohlendioxid (CO2) in keiner Weise beeinflusst und diesbezüglich völlig wirkungslos ist.

Es musste ein neues Lüftungssystem mit üblicher, wesentlich höherer Frischluftrate eingebaut werden. Die ursprünglich eingebauten Komponenten konnten nur zum Teil wiederverwendet werden.