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Mängel bei einer Kühl- und Wärmerückgewinnungsanlage für einen Spritzgussproduktionsbetrieb

Bei der Kunststoffproduktion fällt bei den Spritzgussmaschinen ein hohes Wärmepotential an, das abgeführt werden muss.

Obwohl Grundwasser zur Verfügung stand, hat der beauftragte Planer, welcher auch die Ausführung beauftragt hatte, die Kühlung über eine Kältemaschine realisiert. Für die Abwärme der Kältemaschine wurden frei aufgestellte luftgekühlte Kondensatoren verwendet. Die Besonderheit lag darin, dass der Planer einen „offenen Kühlkreislauf“ unter Zuhilfenahme von offenen nicht abgeschlossenen Pufferbecken verwendete. Bei der Kühlung der Produktionshallen wurden ebenfalls nur großflächige Luftwärmetauscher ohne Luftverteilsystem verwendet.

Die Kühlung konnte in den Produktionshallen nicht verwendet werden, da die Personen unter zu hohen Luftgeschwindigkeiten und dadurch resultierenden Zugerscheinungen litten. Infolge des gewählten „offenen Kühlkreislaufes“ entstanden naturgemäß massive Korrosionserscheinungen und Verschlammungen und konnte der Produktionsbetrieb nicht aufrecht erhalten werden. Außerdem wurde bemängelt, dass bei diesem gewählten Konzept eine energiewirtschaftlich sinnvolle Wärmerückgewinnung und Verwendung für Heizzwecke der Abwärme nicht überlegt worden war.

Die beauftragte Firma war zu einer Nachbesserung nicht bereit und musste der Auftraggeber zur Aufrechterhaltung der Produktion das Kühl- und Wärmerückgewinnungssystem völlig umstellen. Beim neuen Konzept wurden sinnvollerweise das vorhandene zur Verfügung stehende Potential des Grundwassers genutzt und die Kühlung energetisch wesentlich sinnvoller direkt über das Grundwasser realisiert. Die eingesetzten Kältemaschinen wurden stillgelegt.

Der Gutachtensauftrag des Landesgerichtes Feldkirch lautete, zu untersuchen, ob das ursprünglich gewählte Konzept und die gewählte Ausführung dem Stand der Technik entsprochen habe, das Konzept funktionstüchtig und energetisch sinnvoll gewesen sei. In gleicher Weise sollte das neue Konzept untersucht werden.

Der Unterzeichner hat energetische Berechnungen zur erforderlichen Kühlleistung, zum möglichen Einsparungspotential für Wärmerückgewinnungen und energetische Gesamtbetrachtungen angestellt und kam zum Ergebnis, dass das ursprünglich ausgeführte Konzept in keiner Weise dem Stand der Technik entsprochen hat und energetisch einen wesentlich höheren Energieverbrauch darstellte.

Festzustellen war, dass das neu entwickelte Konzept mit Nutzung der gratis zur Verfügung stehenden Kühlenergie im Grundwasser energetisch sinnvoll und optimal überlegt war.

Weiters wurden noch eine Vielzahl von Ausführungsmängeln festgestellt.