Beinahe tödliche Kohlenmonoxidvergiftung bei einer Brennwert-Flüssiggastherme

In einem Ferienhaus wurde für die Beheizung und Warmwassererzeugung eine Brennwerttherme für Flüssiggas eingebaut. Bei der Brennwertfunktion kondensiert der Wasserdampf im Abgasrohr im Wärmetauscher. Um den kondensierten Wasserdampf, welcher als Wasser ausfällt, abführen zu können, muss der Verbrennungsraum zur Atmosphäre hin dicht und abgeschlossen sein. Für die Ableitung des Kondensats ist eine Siphonanlage mit einer Wassersperrhöhe vorzusehen.

Durch die ausführende Firma wurde dieser Siphon falsch zusammen- und eingebaut, sodass er wirkungslos wurde und der Abschluss vom Verbrennungsraum zum Aufstellungsraum nicht mehr funktionierte. Das Gerät war vom Hersteller verbrennungsseitig für den Betrieb von Erdgas voreingestellt. Die ausführende Firma hat für den Betrieb mit Flüssiggas nur die Düse ausgetauscht, jedoch die erforderliche emissionstechnische Einstellung und Messung unterlassen.

Beim erstmaligen Betrieb dieses Gerätes – die Bewohner hielten sich im Schlafzimmer auf – konnten die Abgase, welche infolge der unterlassenen emissionstechnischen Einstellung und Messung viel zu hohe tödliche Kohlenmonoxidkonzentrationen aufwiesen, infolge des fehlenden lufttechnischen Abschlusses der Siphonanlage vom Verbrennungsraum in den Aufstellungsraum austreten. Die Kohlenmonoxidgase konnten bis zu den zwei im Schlafzimmer schlafenden Personen dringen. Nur durch Zufall konnte sich eine der Personen bis zur Hauseingangstüre retten und haben die Personen dadurch letztlich nur eine massive Kohlenmonoxidvergiftung erfahren, welche jedoch nicht zum Tod führte. Laut den Aussagen des behandelnden Arztes hätte eine weitere Beeinträchtigung von 10 Minuten bei beiden Personen zum Tod durch Kohlenmonoxidvergiftung geführt.

Kausal für das Ereignis war die mangelhafte, fehlerhafte Installation des Siphonabschlusses und in weiterer Konsequenz die unterlassene erforderliche abgasemissionstechnische Einstellung und Messung durch die ausführenden Firmen.