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Fehlplanung im Bereich der Dampf- und Kondensatwirtschaft und Abwasserwärmerückgewinnung in einer Wäscherei

In einem neu errichteten Industriebetrieb für eine Wäscherei stellte der Auftraggeber einen wesentlich höheren Primärenergieverbrauch als bei der Altanlage fest. Beim Neubau eines Wäschereiindustriebetriebes war die Aufgabenstellung an den Planer und an die ausführenden Firmen, anlagentechnisch und energetisch den aktuellsten Stand der Technik zu verwirklichen, um den geringstmöglichen Primärenergieverbrauch zu erzielen.

Nach 3 Jahren Betriebszeit wurde vom Nutzer festgestellt, dass der spezifische Primärenergieverbrauch pro kg Trockenwäsche im neuen Werk wesentlich höher liegt als in der „alten Betriebsstätte“ und auch verglichen zu anderen Betrieben wesentlich zu hoch liegt. Des Weiteren wurden mehrere Mängel an der Anlage vor allem im Bereich der Kondensatwirtschaft, der Abwasserwärmerückgewinnungsanlage, der Wärmerückgewinnungsanlagen der Trockner und Produktionslüftung und im Bereich der Wärmeabfuhr der Drucklufterzeugungsanlagen gerügt.

Im Auftrag des Gerichtes wurde durch den Unterzeichner eine umfangreiche Beweissicherung der Mängel und auf dieser Basis ein Gutachten erstellt. Seitens des Gerichtes wurde ein Ergänzungsgutachten beauftragt mit dem Ziel, den Stand der Technik betreffend die Energiekonzepte der Entspannungsdampfnutzung und der Abwasserwärmerückgewinnung in Österreich zu erheben und festzustellen.

Durch den Unterzeichner wurden in Österreich vier ähnlich gelagerte Produktionsbetriebe besichtigt und die jeweiligen Energiekonzepte dokumentiert. Auf Basis dieser Untersuchungen wurde im Ergänzungsgutachten eine energetische Gesamtbeurteilung des Produktionsbetriebes durchgeführt. Insbesondere wurden Nutzungspotentiale für die Nutzung und Einbindung der Entspannungdampfenergie des Produktionskondensates sowie die Nutzung der Energie der Abwässer aus den Wäschereien aufgezeigt.

Es wurde festgestellt, dass das geplante und ausgeführte Energiekonzept nicht dem Stand der Technik in Bezug auf die Nutzung der Entspannungsdampfenergie entspricht, dass aufgrund der gewählten Systemtechnik eine Einbindung der Energie aus der Wärmerückgewinnung der Abwässer nicht mehr möglich ist und dass die gewählte und ausgeführte Anlagentechnik bei der Wärmerückgewinnung der Abwässer ebenfalls nicht dem Stand der Technik entspricht und aufgrund der jedoch bekannten Besonderheiten des Wärmerückgewinnungsmediums auch nicht funktionieren kann . Es wurde aufgezeigt, dass es durch entsprechende Adaptierung und Ergänzung möglich ist, eine optimale Nutzung der Entspannungsdampfenergie aus dem Kondensat herzustellen. Des Weiteren wurde aufgezeigt, dass es durch Austausch der gesamten Wärmerückgewinnungsanlage im Bereich Abwasser auf ein funktionierendes Konzept möglich ist, diese Energie rückzugewinnen und damit entsprechende Energieeinsparung zu erreichen. Durch energetische Gesamtbetrachtungen und Berechnungen wurde aufgezeigt, dass es nach einer zweckmäßigen Adaptierung möglich ist, eine wesentliche Energieeinsparung und einen niedrigen, dem Stand der Technik entsprechenden spezifischen Primärenergieverbrauch zu erreichen.