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Feuchteschäden an Bildern durch Fehlfunktion der Klimaanlage in einem musealen Depot

In einem unterirdischen in Betonmassivbauweise errichteten Museumsdepot war die Vorgabe an den Planer, die Raumluftkonditionen hinsichtlich Temperatur und Feuchte auf einen Wert von 18 °C und 45 % relativer Feuchte in engen Grenzen zu halten. Dazu wurde eine zentrale Klimaanlage mit Be- und Entfeuchtungsfunktion eingebaut, welche jedoch dem Anforderungsprofil nicht entsprach.

Durch Wasserdampfkondensation und Überfeuchtung kam es zu beträchtlichen Feuchte- und Kondensationsschäden an wertvollen gelagerten Bildern. Das Schadensausmaß betrug gesamthaft ca. € 1.100.000,–.

Für die Schadensursachenermittlung wurden zwei Privatgutachten beauftragt. Der Unterzeichner wurde mit der Erstattung des gerichtlichen Gutachtens beauftragt und konnte durch umfangreiche Messungen am Gebäude und Berechnungen nachweisen, dass die Ursache für die eingetretenen Schäden in einer grundsätzlichen Fehlplanung der Anlage lag:

Die Anlage wurde für einen 3-fachen reinen Frischluftwechsel dimensioniert, obwohl ein 0,2-facher Frischluftwechsel die Anforderung erfüllt hätte. Es ergab sich somit eine Überdimensionierung um einen Faktor 12. Die Feuchtemessung und -regelung erfolgte nach dem Prinzip der relativen Feuchte im Zuluftkanal unter Missachtung der physikalischen Zusammenhänge der Heizfunktion, der Entwicklung des Partialdruckes des Wasserdampfes und der Entwicklung der absoluten Feuchte. Es konnte nachgewiesen werden, dass die Installation dieser von den Anschaffungskosten und von den Betriebskosten her kostenintensiven Anlage nicht erforderlich und auch nicht zweckmäßig war, sondern das Gegenteil bewirkte: nämlich massive Wasser- und Feuchteschäden am Kulturgut und es sich gesamthaft um eine Fehlplanung und –ausführung der Anlage handelte.