Mängel bei einer Free Flow Lüftungsanlage in einem thailändischem Rastaurant

Beim Neubau eines thailändischen Restaurants in Vorarlberg wurde eine ausführende Firma mit der Planung, Dimensionierung und Ausführung einer Lüftungsanlage für die Küche (es handelt sich um eine „normale“ innen liegende Küche) sowie mit der Lüftung des Restaurantbereiches beauftragt.

Der Auftraggeber war mit der Funktion nicht zufrieden. Er bemängelte fehlende Funktion der Lüftungsanlage und zu hohe Temperaturentwicklung in der Küche. Es wurde ein Privatgutachen beauftragt, in dem festgestellt wurde, dass die Küchenlüftungsanlage um den Faktor 3 zu gering dimensioniert sei und ebenfalls die Dimensionierung der Restaurantlüftungsanlage zu gering sei. Ebenso wurde festgestellt, dass eine Nachbesserung nicht möglich sei. Auf dieser Basis wurde die ausführende Firma auf Wandlung des Vertrages und auf die Höhe der Investitionskosten der Anlagen vor dem Landesgericht Feldkirch geklagt.

Der Unterzeichner wurde vom Landesgericht Feldkirch mit der Erstattung eines Gerichtsgutachtens zu den wechselseitigen Vorbringen beauftragt. Der Unterzeichner hat aufgrund der durchgeführten Messungen und Berechnungen festgestellt, dass durch Nachbesserungsarbeiten mit geringfügigem Aufwand eine Erhöhung der Luftmengen der Anlagen so möglich ist, dass sie den räumlichen Gegebenheiten entsprechend eine ausreichende entsprechend den Normen vorgesehene Funktion erfüllen können.

Die Anlagen wurden entsprechend diesem Sanierungskonzept nachgebessert und arbeiten zur Zufriedenheit der Nutzer. Der im Privatgutachten festgestellte zwingende Austausch und die Wandlung des Vertrages konnte vom Unterzeichner nicht bestätigt werden.