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Zerstörung einer Elektro-Nachtspeicherheizung durch Übertemperatur und Verzunderung

In einem in Auftrag gegebenen Privatgutachten wurde festgestellt, dass die Zerstörung der Wärmetauscher dadurch erfolgt sei, weil die Wärmeerzeugerkreislaufumwälzpumpe, welche laut Hersteller im Dauerbetrieb zur Wärmeabfuhr der Überhitzungswärme eingesetzt sein solle, durch regeltechnische und elektrotechnische Fehlanbindungen bei bestimmten Außentemperaturen abgeschaltet würde und dadurch ein Abtransport der Überhitzungswärme nicht mehr erfolgen könne.

Auf Basis der Erkenntnisse dieses Privatgutachtens wurden das Planungsbüro und die ausführende Elektrofirma für den hohen entstandenen finanziellen Schaden in die Haftung genommen. Durch das Landesgericht Innsbruck wurde der Unterzeichner zur Klärung der Schadensursache und Verantwortlichkeiten beauftragt.

Durch den Unterzeichner wurden umfangreiche Versuche und Simulationen bei der Anlage durchgeführt, wobei sämtliche Temperaturen bei den Versuchen durch Datenlogger gespeichert und aufgezeichnet wurden.

Aufgrund dieser Versuche und durchgeführten Simulationsberechnungen konnte vom Unterzeichner nachgewiesen werden, dass der Nichtbetrieb bzw. das Abschalten der Heizkreisumwälzpumpe nicht schadenskausal sein kann und keinen Einfluss auf das Schadensereignis hat. Es wurde festgestellt, dass das Fehlen eines Sicherheitstemperaturbegrenzers mit Wiedereinschaltsperre im Heizkreislauf die Zerstörung der Wärmetauscher verursachen konnte, da beim mehrfach festgestellten Wassermangel in der Anlage es durch Fehlen der Wiedereinschaltsperre zu mehrfacher Beaufschlagung der Wärmetauscher mit Heißluft aus den Magnesitsteinen mit einer Temperatur von über 600 °C kam. Infolge Wassermangels konnten die Leistung und Temperatur nicht abgeführt werden und kam es zu Verzunderungen der Kupferrohre des Wärmetauschers und durch die Mehrfachbelastung zur Zerstörung. Der Einbau eines Sicherheitstemperatur-begrenzers mit Wiedereinschaltsperre entspricht der aktuellen Normen- und Gesetzeslage. Da der Hersteller der Elektrospeicherheizung diese erforderlichen Sicherheitseinrichtungen aber nicht eingebaut hatte, kam es zu den Schäden und wurde daher der Hersteller zur Verantwortung gezogen.